So rechnet sich's ...

Sie buchen meinen Buchhaltungs-Service nur wenn Sie ihn brauchen. Es entstehen keine laufenden Kosten, auch keine festen Personalkosten. Sie müssen für keine Ausfallzeiten, Urlaub oder Ähnliches aufkommen.
Ich nehme Ihnen die Arbeit ab, die Sie viel zu oft den Feierabend oder das Wochenende kostet.

Wenn Sie es wünschen komme ich zu Ihnen in den Betrieb. Ansonsten hole und bringe ich die Unterlagen, so dass Sie sich diesen (Arbeits-)Platz sparen können. Ich springe auch kurzfristig ein, um einen Engpass zu überbrücken.

 
Mein Dienstleistungsangebot in Steuersachen umfasst nach § 6 Nr.3 u. 4 Steuerberatungsgesetz ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.